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EULA in PDF-format
Lizenzbestimmungen im PDF-format

PTL Lizenzbedingungen für Nutzer (EULA)

Dieser Vertrag wird zwischen Ihnen und primetype GmbH geschlossen. Durch Brechen des Siegels der Verpackung akzeptieren Sie die Bedingungen dieses Vertrages. Falls Sie die Bedingungen nicht akzeptieren, müssen Sie diese Verpackung ohne sie geöffnet zu haben, an primetype bzw. den ursprünglichen Verkaufsort zurückgeben. Zum Lieferumfang dieser Packung gehören die Software ('die Software') sowie die dazugehörige Dokumentation ('die Dokumentation'). In diesem Vertrag beschreibt der Begriff 'lizenzierte Einheit' eine Anzahl von bis zu fünf (5) Computern oder Nutzer am selben geographischen Ort.

In dieser Vereinbarung beschreibt der Begriff 'Font-Software' kodierte und verschlüsselte Software, die unter Verwendung entsprechender Hardware und Software Schriften digital nutzbar macht. primetype gewährt Ihnen hiermit die nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation zu folgenden Bedingungen:

1. Diese Lizenz gewährt Ihnen das Recht, Font-Software auf einer lizenzierten Einheit zu installieren und digital zu nutzen. Übersteigt die Anzahl der Computer auf denen Sie die Font-Software nutzen möchten, die oben als 'lizenzierte Einheit' definierte Anzahl, müssen Sie primetype oder ihren primetype library (PTL) Vertriebspartner davon in Kenntnis setzen und dort gegen zusätzliche Gebühr eine entsprechende zusätzliche Nutzerlizenz erwerben, die alle Einheiten, auf der die Font-Software installiert und betrieben werden soll, abdeckt. Sie sind berechtigt, von der Font-Software eine einzige Sicherheitskopie für Archivzwecke anzulegen, über die Sie frei verfügen können. Falls Sie gegen diesen Vertrag verstoßen, kann primetype unbeschadet ihrer sonstigen Rechte diesen Vertrag und die zugehörige Lizenz umgehend auflösen. Sie verpflichten sich, im Falle einer Auflösung dieses Vertrages, sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Originale und Kopien der Font-Software und der Dokumentation zu vernichten.

2. Sie sind berechtigt, eine digitale Kopie der in einem Dokument enhaltenen Font-Software an kommerzielle Druckbetriebe und Reproanstalten zum alleinigen Zwecke des Drucks des Dokumentes weiterzugeben, vorausgesetzt, die von Ihnen hierzu beauftragte Firma kann nachweisen, dass sie im Besitz einer Lizenz zur Nutzung der betreffenden Font-Software ist. Sie sind berechtigt, die Font-Software, in ein Dokument zum alleinigen Zwecke der Ansicht oder des Ausdrucks des Dokuments einzubetten. Sie sind nicht berechtigt, ein Dokument, das eingebettete Font-Software enthält, an Dritte (z.B. im Internet, auf CD-ROM, etc.) verfügbar zu machen. Wenn Sie Font-Software in Dokumente einbetten möchten, die an Dritte verfügbar gemacht werden sollen, müssen Sie hierzu von primetype oder ihrem primetype library (PTL) Vertriebspartner gegen zusätzliche Gebühr eine entsprechende zusätzliche Nutzerlizenz erwerben.

3. Sie erkennen an, dass die Software einschließlich aller Kopien sich im Besitz der primetype bzw. ihrer Vertriebspartner befindet. Ihre Struktur, Organisation und der ihr zugrunde liegende Kode stellen ein Geschäftsgeheimnis von primetype bzw. ihrer Vertriebspartner dar. Sie erkennen weiterhin an, dass die Software durch das US-amerikanische Urheberrecht, durch die Urheberrechte anderer Länder sowie durch internationale Vereinbarungen geschützt ist. Sie verpflichten sich, die Software auf dieselbe Weise wie anderes urheberrechtliches Material, beispielsweise ein Buch, zu behandeln. Sie sind nicht berechtigt, die Software oder die Dokumentation anders als es dieser Vertrag gestattet, zu vervielfältigen. Jede Kopie, die Sie im Rahmen der Ihnen in diesem Vertrag gewährten Rechte anfertigen, muss dem Original entsprechende Urheberrechtshinweise, Warenzeichen und andere eventuelle Marken- oder Handelshinweise tragen. Sie verpflichten sich, die Software weder zu verändern, anzupassen, umzuformen, nachzugestalten, dekompilieren, zu zerlegen, abzuwandeln, noch auf irgendeine andere Weise zu versuchen, den Quellkode der Software zu bestimmen. Sie verpflichten sich, die zu der Software gehörigen Warenzeichen entsprechend der geltenden Warenzeichenverordnungen zu verwenden, einschließlich der Angabe des Inhabers des Warenzeichens. Warenzeichen können ausschließlich zur Kennzeichnung von unter Verwendung der Software gedrucktem Material verwendet werden. Durch die Verwendung eines Warenzeichens im Rahmen der Ihnen in diesem Vertrag gewährten Rechte enstehen Ihnen an dem betreffenden Warenzeichen keinerlei Besitzansprüche. Jegliche Verwendung eines Warenzeichens geschieht ausschließlich zum Nutzen seines Inhabers. Solange es dieser Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, besitzen Sie an der Software und den verbundenen Warenzeichen keinerlei geistige Eigentumsrechte. Weiterhin sind Sie nicht berechtigt, die Font-Software zum persönlichen oder geschäftlichen Gebrauch, bzw. zum Weiterverkauf oder zur Abgabe and Dritte zu verändern oder abzuwandeln. Solche Zwecke bedürfen der schriftliche Genehmigung durch primetype. Bitte erbitten Sie zur Modifizierung von Font-Software von primetype ein entsprechendes Angebot.

4. Sie sind nicht berechtigt, die Software und die Dokumentation oder Kopien davon, anders als es dieser Vertrag gestattet, zu vermieten, zu verleihen, unterzulizenzieren, weiterzugeben oder auf irgendeine andere Weise weiter zu vertreiben. Sie sind berechtigt, diesen Vertrag sowie aus ihm erwachsende Rechte oder Pflichten an andere Personen unter der Voraussetzung abzutreten oder zu übertragen, dass die betreffende Person alle in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen, Rechte und Pflichten bindend anerkennt und Sie im Falle einer solchen Übertragung sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Originale und Kopien der Font-Software und der Dokumentation, darunter solche die sich im Speicher von Hardware-Geräten befinden, vernichten. Ohne Einschränkung des Vorangehenden verpflichten Sie sich, die Software weder ganz noch teilweise durch Online-Dienste verfügbar zu machen. Sie erkennen weiterhin an, dass eine solche vorsätzliche Verfügbarmachung den Tatbestand des Diebstahls von Eigentum der primetype GmbH, bzw. ihrer Vertriebspartner, erfüllt.

5. primetype garantiert, dass die Software nach Erhalt ihre in der Dokumentation beschriebenen Funktionen mindestens neunzig (90) Tage lang weitgehend erfüllt. Um eine Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Software innerhalb dieser Frist von neunzig-(90)-Tagen an primetype, bzw. an den ursprünglichen Verkaufsort unter Vorlage des Kaufbelegs zurückgeben. Sollte die Software ihre in der Dokumentation beschriebenen Funktionen nicht weitgehend erfüllen, beschränkt sich der einzige und ausschließliche Entschädigungsanspruch entweder auf den Ersatz der Software oder die Rückerstattung des für die Software entrichteten Lizenzentgeltes durch primetype. Welche dieser beiden Entschädigungsoptionen dabei gewählt wird, liegt im Ermessen von primetype. primetype und ihre Vertriebspartner übernehmen keinerlei Garantien für die Leistungen oder Ergebnisse, die im Rahmen einer Nutzung der Software oder der Dokumentation zu erwarten sind. Die o.g. Entschädigungsleistungen finden ausschließlich im Falle einer Vertragsverletzung durch primetype und ihre Vertriebspartner Anwendung. Außer dieser o.g. beschränkten Garantieleistung, gewährleisten primetype und ihre Vertriebspartner keinerlei Garantien, weder ausdrücklich noch impliziert, bezüglich der Nichtverletzung von Rechten dritter Personen, der Marktgängigkeit, oder der Nutzbarkeit zu spezifischen Zewcken. primetype und ihre Vertriebspartner übernehmen keinerlei Verantwortung für Schäden, die in Folge einer Nutzung entstehen könnten, darunter Folgeschäden, zufällige oder spezifische Schäden sowie finanzielle Verluste jeglicher Art. Dies gilt auch in dem Fall wo Repräsentanten der primetype GmbH von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurden oder gegenüber Ansprüchen, die von Dritte erhoben werden. In Ländern, in denen die Gesetzgebung keine Ausschlussklauseln hinsichtlich zufälliger, spezifischer oder Folgeschäden erlaubt, finden die diesbezüglichen Bestimmungen dieses Vertrages keine Anwendung. Weiterhin finden in Ländern, in denen die Gesetzgebung keine Ausschlussklauseln hinsichtlich implizierter Garantien oder eine Beschränkung deren Fristen erlaubt, die diesbezüglichen Bestimmungen dieses Vertrages keine Anwendung. Soweit zulässig, gelten alle implizierten Garantien für eine Frist von neunzig (90) Tagen. Dieser Vertrag spricht Ihnen eine Reihe von Rechten zu. Zusätzliche Rechte stehen Ihnen möglicherweise außerhalb des Rahmens dieses Vertrags zu.

6. Dieser Vertrag gilt nach deutschem Recht. Nach diesem Recht bestehende Gesetze werden durch die in diesem Vertrag vereinbarten Bestimmungen nicht außer Kraft gesetzt. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISC) ist ausgeschlossen. Sollte eine der in diesem Vertrag vereinbarten Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Sie erklären verbindlich, dass die Software nicht in Länder geliefert, verschickt oder exportiert wird, die nach dem US-Exportgesetz hierzu unzulässig sind, bzw. nicht in einer Weise verwendet wird, die gegen dieses oder andere Exportgesetze, Beschränkungen oder Verordnungen verstößt.

Sollten Sie eine der in diesem Vertrag vereinbarten Bestimmungen verletzen oder nicht einhalten, wird dieser Vertrag umgehend ungültig. Änderungen dieses Vertrages bedürfen stets der schriftlichen Genehmigung durch einen hierzu befugten primetype Mitarbeiter. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieser Endnutzerlizenz.

Macintosh ist ein eingetragenes Warenzeichen der Apple Computer, Inc.
Windows ist ein Warenzeichen der Microsoft Corporation.
primetype ist ein Warenzeichen der primetype GmbH, Berlin.


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